Verschiebung der Einführung der EUDR

In den letzten Tagen haben sich im Rahmen eines Verbändebriefes und mehrerer direkter Gespräche der Bayer. Waldbesitzerverband, der BBV und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern sowie die BaySF an die bayerischen Europaparlamentarier zur Unterstützung des Antrages gewandt. Auf Bundesebene hat die AGDW für die Änderungsanträge geworben.

Das Parlament hat nicht nur der Verschiebung der Einführung um ein Jahr zugestimmt, sondern die folgenden Änderungsanträge der EVP angenommen:

  • Einführung einer neuen zusätzlichen 4. No-Risk-Kategorie mit ausschließlichen Dokumentationspflichten,
  • Reduktion auf 0,1% Kontrollquote, gegenüber von 1%, wie von der EU-Kommission vorgesehenen und
  • eine zusätzliche Frist für den Fall, dass das Informationssystem und das Benchmarking 6 Monate vor Beginn der Anwendung noch nicht fertig sind.

Mit diesem Abstimmungsergebnis bittet das Parlament um eine Änderung der EUDR-VO. Damit gehen diese Änderungsanträge in den Trilog. Gemäß den EU-Statuten müssen die Kommission und der Rat diesen Änderungen zustimmen.

Das bisherige Ergebnis ist ein großer Erfolg der Zusammenarbeit von Waldbesitz, bayerischer Forstverwaltung sowie von AGDW und den Kollegen insbesondere in Österreich. Wir danken den EU-Parlamentariern, namentlich Frau Christine Singer und Stetan Köhler, die sich für diese sachgerechten Änderungen eingesetzt haben.

(Pressemitteilung Bay.Waldbesitzerverband)

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Ergebnis Bundeswaldinventur IV

lesen Sie die Pressemitteilungen von Staatsministerin Michaela Kaniber, STMELF und des Bay. Waldbesitzerverbandes zur vierten Bundeswaldinventur.

Forstministerin Michaela Kaniber lobt das große und leidenschaftliche Engagement der bayerischen Waldbesitzer und die enge Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung. Die Ergebnisse des klaren eigentumsorientierte Weg der bayerischen Waldpolitik wurde hier eindrucksvoll bestätigt. So die Ministerin.

Weiter fordert der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes Bernhard Breitsameter, das Vorhaben eines neuen Waldgesetzes unverzüglich einzustellen. Ein neues Waldgesetz würgt den, durch die BWI IV belegten postiven Trend ab.

Deshalb: HÄNDE WEG VOM BUNDESWALDGESETZ!!!!

Amtseinführung der neuen bay.Waldhoheiten

Neue Bayerische Waldhoheiten

Der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, Bernhard Breitsameter, und die Bayerische Forstministerin Michaela Kaniber führten am Walderlebnis-Zentrum Grafrath die neuen bayerischen Waldhoheiten in ihr Amt ein. Waldkönigin in der Amtszeit 2024/2026 ist Patricia Vogl aus der Oberpfalz und neue Waldprinzessin ist Lea Wex aus Oberbayern.
„In anspruchsvollen Zeiten für unseren Wald sind die Waldhoheiten wichtige Botschafterinnen für Waldbesitz und Forstwirtschaft. Der Wald steht wie selten zuvor im Fokus der Öffentlichkeit. Deshalb ist es wichtig, mit Sachverstand und Engagement die Zusammenhänge der Gesellschaft zu vermitteln. Walderhalt und Waldumbau können nur durch aktive Waldbewirtschaftung gelingen. Diesem täglichen Einsatz gebt Ihr Gesicht und Stimme“, so Präsident Breitsameter anlässlich der Amtsübergabe.
Neue Bayerische Waldkönigin ist Patricia Vogl, 21 Jahre, aus Tiefenbach im Landkreis Cham. Sie studiert Agribusiness in Weihenstephan und stammt aus einer PrivatwaldbesitzerFamilie. Daher hatte sie schon in frühen Jahren die praktische Waldarbeit kennen gelernt. Der Wald bestimmt den Tag der Familie Vogl, da beide Eltern bei der WBV Neunburg Oberviechtach arbeiten. Patricia ist Inhaberin des Jagdscheins.
Neue Bayerische Waldprinzessin ist Lea Wex, 20 Jahre, aus Prittriching im Landkreis Landsberg am Lech. Die gelernte Mechatronikerin ist derzeit Schülerin an der Berufsoberschule Augsburg. Sie hat eine enge Verbindung zu Wald und Forstwirtschaft. Der Familie gehört eigener Wald, in dem sie regelmäßig bei den vielfältigen Aufgaben mitarbeitet. Selbstverständlich ist auch Lea passionierte Jägerin.
Patricia Vogl und Lea Wex lösen Antonia Hegele, die bisherige Bayerische Waldkönigin sowie Simone Brunner, die bisherige Bayerische Waldprinzessin in ihren Ämtern ab. Ministerin Kaniber und Präsident Breitsameter dankten den scheidenden Hoheiten für ihr Engagement 
für Wald und Forstwirtschaft in Bayern. Antonia Hegele aus Altenmünster im Landkreis
Augsburg ist die seinerzeit erste bayerische Forstwirtschaftsmeisterin in Bayern. Freundlich und kreativ vermochte sie die Bedeutung und die Praxis der Forstwirtschaft zu vermitteln.
Simone Brunner aus Rommelshausen im Landkreis Dachau verband überzeugend ihr Wissen und Erfahrung aus dem Familienforstbetrieb mit den Kenntnissen aus ihrer Ausbildungsstelle beim Forstbetrieb München der Bayerischen Staatsforsten.
Die Waldhoheiten nehmen eine Vielzahl von repräsentativen Aufgaben wahr. Sie sind Botschafterinnen des Waldes bei deutschen und europaweiten Terminen.

(Text Bay.Waldbesitzerverband - Foto ©Rolf Kaul)

Finger weg vom Bundeswaldgesetz

Baum des Jahres 2024 - die Mehlbeere

 

Klein aber oho! Die Mehlbeere ist Baum des Jahres 2024

Mit der Echten Mehlbeere (sorbus aria) wurde ein heimischer Laubbaum zum Baum des
Jahres 2024 gewählt, den viele Menschen vermutlich noch gar nicht kennen. Auch für die
Holzverwertung spielt diese Baumart gegenüber anderen Laubbäumen wie Eiche, Buche,
Ahorn, Esche oder Linde eine Nebenrolle. Und mit Baumhöhen von maximal 15 – 20
Metern ist die Mehlbeere vergleichsweise eher ein Zwerg – waldökologisch hingegen ist sie
ein wahrer Riese!
„Wir begrüßen es sehr, dass die Echte Mehlbeere zum Baum des Jahres 2024 gekürt wurde“, freut
sich Dirk Schmechel, Pressesprecher der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
(LWF). „Insbesondere für den Waldnaturschutz und für strukturreiche Bergwälder ist die
Mehlbeere in Bayern extrem wertvoll!“
Beispielsweise hat die Mehlbeere für den Vogelschutz im Wald eine herausragende Bedeutung:
Bei Untersuchungen in England wurden 18 Vogelarten beim Verzehr der rötlichen Mehl – Beeren
beobachtet: Amsel, Sing-, Mistel-, Rot- und Wacholderdrossel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke,
Star, Aaskrähe, Eichelhäher, Elster, Ringeltaube, Gimpel, Grün-, Buch- und Bergfink, Kohl- und
Blaumeise.
Und an unseren heimischen Arten der Gattung Sorbus – Mehlbeeren, Elsbeeren, Vogelbeeren
und Speierling - konnten Forscher bislang auch 157 pflanzenfressende Insekten- und Milbenarten
nachweisen. Davon sind 31 Arten auf die Mehlbeere (lateinisch: Sorbus aria) spezialisiert. Damit
liegen die Sorbus-Arten im Vergleich zu den anderen heimischen Gehölzen zwar im letzten
Drittel, das kann aber durchaus auch daran liegen, dass bislang an der Gattung Sorbus
vergleichsweise weniger geforscht wurde.
Die Hauptvorkommen der Mehlbeere in Bayern liegen in den Alpen mit Vorbergen, wo sie bis in
1500 m Höhe gute Wuchsbedingungen findet. Für den alpinen Bergwald ist die Mehlbeere – mit
einem Baumartenanteil von ca. 4 % - nach Buche, Bergahorn und Vogelbeere sogar die vierthäufigste Laubbaumart in der Waldverjüngung. Insgesamt wurden auf den ca. 200
Inventurflächen der Schutzwaldsanierung, bei den jeweils letzten Aufnahmen der LWF ca. 10.000
Mehlbeeren in der Verjüngung erfasst.
Doch auch im Frankenjura und auf der Fränkischen Platte finden wir in Bayern die Mehlbeere, in
den ostbayerischen Mittelgebirgen fehlt sie hingegen fast gänzlich. In letzter Zeit häufen sich
Meldungen aus der Forstpraxis, vor allem aus sehr trockenen unterfränkischen Wäldern, dass die
Mehlbeere – dort wo Buche, Eiche und Kiefern besonders an Trockenstress leiden – Mehlbeeren
noch vital und grün aussehen. „Auch wenn wir dazu momentan noch keine wissenschaftlichen
Daten und Fakten haben, deuten die Aussagen der Praktiker doch darauf hin, dass die Mehlbeere
auf Grund ihrer hohen Trockenheitstoleranz eine wichtige Rolle im Zukunftswald spielen wird,“ so
LWF-Pressesprecher Dirk Schmechel.                                                                        (Text und Bild LWF)

BMEL-Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" startet

Startdatum: 12.11.2022 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 01.November im Rahmen einer Pressemitteilung informiert, dass das "Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement" (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) startet (siehe PM im Anhang). Die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stehe unmittelbar bevor. Die Antragstellung soll dann ebenfalls in Kürze über die Webseite www.klimaanpassung-wald.de der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) möglich sein.

Gleichzeitig hat das BMEL einige Vorabinformationen zum Antragsverfahren zusammengestellt und herausgegeben. Diese Vorabinformationen sehen Sie unten als Grafik, damit Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen können.

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Webadressen und Verlinkungen erst dann funktionieren werden, wenn das Antragsverfahren bei der FNR auch tatsächlich freigeschaltet wurde.

 Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.

Die FNR ist in diesen Angelegenheiten ab sofort unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon +49 3843 6930-600 oder E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Unter Formulare - PDF finden Sie die Richtlinien zum Antragsverfahren

(Text Bay. Waldbesitzerverband)