Verbot von Holzenergie im Neubau – weitgehende Verhinderung im Bestand
Waldbesitzer zum Kabinettsbeschluss des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Biomasseheizungen auf Basis von Holz – Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz – sollen im Neubau zur Erfüllung des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien beim Heizen nicht mehr zugelassen werden. Beim Heizungstausch im Bestand bleibt Holz erlaubt, allerdings nur in Kombination mit Solarenergie, Pufferspeicher und staubmindernder Technik.
„In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden“, so Josef Ziegler, Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbands. Der Beschluss sei ein Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern.
In den nächsten Jahrzehnten muss ein Großteil der vorratsreichen Fichten- und Kiefernwälder umgebaut werden. Dabei fallen große Mengen an Nebenprodukten an, für die es kaum noch Verwertungsmöglichkeiten gäbe – Einnahmen, die für den Waldumbau dringend gebraucht werden. „In Zukunft entsteht das CO₂ im Wald durch natürliche Verrottung. Dieser Gesetzentwurf verlangsamt die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima“, so Ziegler.
Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 20.04.2023